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Steuernews für Klienten

Können persönliche Informationen beim Steuernsparen helfen?

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Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrem Unternehmen und für die Einkommensteuererklärung auch zu Ihrer Person erforderlich.

Auch besondere Vorkommnisse, wie z. B. Aufwendungen für Katastrophenschäden, und Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, wie z. B. eine auswärtige Berufsausbildung Ihrer Kinder, können helfen, Einkommensteuer zu sparen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Fragen, deren Antworten steuerliches Sparpotenzial haben können:

Kinder

  • Ist Ihr Kind in einer auswärtigen Berufsausbildung?
  • Hatten Sie Ausgaben für die Betreuung Ihres Kindes (bis zum 10. Lebensjahr)?
  • Zahlen Sie Unterhalt für ein Kind, das nicht in Ihrem Haushalt lebt?
  • Haben Sie Kinder und verdient Ihr Partner weniger als € 6.000,00 pro Jahr?

Wertpapiere, Wohnungsverkauf

  • Haben Sie mehrere Wertpapierdepots mit unterschiedlicher Gewinn-/Verlustsituation?
  • Haben Sie eine Wohnung verkauft?
  • Mussten Sie Katastrophenschäden beseitigen?

Krankheit und Behinderung

  • Hatten Sie Mehraufwendungen durch eine eigene Behinderung, eine Behinderung Ihres Partners oder Ihres Kindes?
  • Hatten Sie Krankheits- oder Kurkosten?

Arbeitnehmer

  • Hatten Sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung, Umschulung, Arbeitsmittel, Fachliteratur oder beruflich veranlasste Reisen, die Ihr Arbeitgeber nicht übernommen hat?
  • Hatten Sie Aufwendungen für Vorstellungsgespräche, Jobsuche oder Arbeitsmittel?
  • Welcher Tätigkeit gehen Sie nach? (Für manche Berufsgruppen sind spezielle Pauschalen abzugsfähig.)
  • Hat sich die Fahrtstrecke zu Ihrem Arbeitsplatz geändert (z. B. neuer Wohnsitz, neuer Arbeitsplatz)?
  • Hatten Sie Kosten für Heimfahrten zur Familie oder für eine doppelte Haushaltsführung?

Wir prüfen gerne Ihre Angaben auf mögliche Absetzbarkeit und Reduktion der Einkommensteuer.

Stand: 27. August 2018

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2018

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Bis zum 30.9.2018 zu erledigen

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

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