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Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Sparschwein und Münzen

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.

Möchte ein Unternehmen den Energiekostenzuschuss II beantragen, so ist eine Voranmeldung im Zeitraum 16.10. – 2.11.2023 unbedingt erforderlich. Es wird zwei Förderungsperioden geben: 1.1.-30.6.2023 und 1.7.-31.12.2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden.

Nach der Voranmeldung wird ein Antragszeitraum zugewiesen. Es gilt ein „first come, first served”-Prinzip. Die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung des Antragszeitraumes. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.

Die Voranmeldung hat über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) zu erfolgen.

Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, wie z. B. FAQ zur Voranmeldung finden Sie auf der Homepage des aws (www.aws.at/energiekostenzuschuss).

Stand: 17. Oktober 2023

Bild: Superingo - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Oktober 2023

Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.

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