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Erleichterung bei Meldepflicht

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Ab dem Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend bei der Statistik Austria zu melden. Diese Schwellenwerte werden ab dem Berichtsjahr 2013 geändert. Zu melden sind nur mehr alle Dienstleistungsexporte bzw. -importe ab einem Schwellenwert von € 500.000,00. Geändert wurden auch einige Dienstleistungscodes.

Bisherige Regelung

Bisher waren die Schwellenwerte branchenabhängig. Je nach Branche waren Dienstleistungen von € 50.000,00 oder von € 200.000,00 pro Jahr zu melden.

Stand: 08. November 2012

Bild: Dziurek - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Dezember 2012

Erleichterung bei Meldepflicht

Ab bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen bei der Statistik Austria zu melden.

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