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Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Ab April kommt es zu Änderungen bei Zahlungen an das Finanzamt:

  • Es werden keine schriftlichen Zahlungsanweisungen mehr per Post verschickt.
  • Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking oder
  • als „eps-Überweisungen“ in FinanzOnline erfolgen.

Buchungsmitteilungen

Wenn Sie über FinanzOnline der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, sind die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur mehr in der DataBox von FinanzOnline ersichtlich.

Zahlungsanweisungen

In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit „Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen“ auf „opt out“ umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer Form (gültig ab 1. April).

Hinweis: Falls Sie weiterhin Ihre Zahlungsanweisungen wie bisher erhalten möchten, können Sie beim zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline diesen Verzicht widerrufen.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Gajus - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe März 2016

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.

Welche Neuerungen gelten seit Jahresbeginn für ausländische Arbeitskräfte?

Seit Jahresbeginn können sie nun bis zu € 10.000,00 als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Änderungen beim Vermieten von Wohngebäuden

Die Abschreibung darf nur vom Gebäudewert einer Immobilie berechnet werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.

Beitragsgrundlage anpassen

Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid.

Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?

Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.

Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking erfolgen.