Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Wie sollen Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz geprüft werden?

Illustration

Durch das neue COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) wurde normiert, dass das Finanzamt in der Funktion als Gutachter (nicht als Abgabenbehörde) ebenfalls Prüfungen von Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durchführen kann. Dabei wird die Richtigkeit der erteilten Auskünfte, der vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe der Auszahlung angegebenen Daten überprüft.

Anlässlich der Durchführung einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle kann diese Prüfung bezüglich eines Zuschusses oder einer Garantie nach dem ABBAG-Gesetz oder aus dem Härtefallfonds durchgeführt werden. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden. Zudem haben diese Prüfungen auch auf Weisung des Finanzministers auch dann zu erfolgen, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung, Lohnsteuerprüfung oder Nachschau durchgeführt wird.

Bei Zweifel an der Richtigkeit der erteilten Auskünfte, den vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. an der Plausibilität der angegebenen Daten, ist ein gesonderter Prüfungsbericht zu erstellen und der jeweiligen Abwicklungsstelle (z. B. AMS, WKO, aws, ÖHT) sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu übermitteln. Hat das Finanzamt nach Abschluss der Prüfungshandlung den Verdacht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, unterliegt es zudem der Anzeigepflicht gemäß der Strafprozessordnung.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2020

Wie soll die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt werden?

Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Welche weiteren Steuererleichterungen sind geplant?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert in zwei Presseaussendungen über geplante Steuererleichterungen der Bundesregierung.

Zweites Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge

Wie werden Dienstgeber vom Gesetzgeber durch ein zweites „Stundungspaket“ weiterhin in Ihrer Liquidität gestützt?

Einstellung des Geschäftsbetriebs von bundesschatz.at per 30.06.2020: Achtung bei Gewinnfreibetrag!

Der Betrieb von bundesschatz.at wird per 30.6.2020 zur Gänze eingestellt.

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?

Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor?

Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.

Sachbezug von Firmenautos: Übergangsregelung bei Zulassung bis 30. Mai 2020

Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert.

Coronavirus: Was wird der Neustartbonus bringen?

Die genaue Höhe des Neustartbonus soll in weiter Folge vom tatsächlichen Beschäftigungsausmaß abhängen und wird erst im Zuge der Umsetzung festgelegt.

Können Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice steuerlich nutzen?

Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu.

Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzministeriums

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails.

Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen?

Ohne funktionierenden Mietenmarkt muss der Fremdvergleich anhand einer abstrakten Renditeberechnung angestellt werden.

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Wie sollen Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz geprüft werden?

Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden.

Tipps zum persönlichen Krisenmanagement

In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen.

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369