Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Hinweis: Laut Ankündigung der Bundesregierung vom 17.1.2021 soll der Härtefallfonds bis Juni 2021 verlängert werden. Diese neuerliche Verlängerung wird in diesem Beitrag noch nicht berücksichtigt. Sobald die maßgebliche Förderrichtlinie entsprechend angepasst wurde, finden Sie die aktuellen Informationen hier.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. Um die Liquidität dieser Unternehmer trotz Auftragsausfällen und Umsatzeinbußen sicherzustellen, wurde der Härtefallfonds eingerichtet.
Im November 2020 wurde die Laufzeit des Härtefallfonds zuletzt bis in den März 2021 verlängert und die Anzahl der Betrachtungszeiträume, für die eine Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds beantragt werden kann, von sechs auf nunmehr zwölf Monate angehoben.
Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinie haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst und um die bereits bekanntgegebenen Änderungen ergänzt.
Die Förderung mit laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds setzt eine signifikante wirtschaftliche Bedrohung durch die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus voraus. Eine solche ist gegeben, wenn
Laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können von
beantragt werden.
Der umfangreiche Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen ist in der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ausführlich geregelt und kann unter der Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html tagesaktuell abgerufen werden.
Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds („Phase 2“) werden als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt und betragen
mindestens aber € 500,00 und höchstens € 2.000,00 monatlich für bis zu zwölf (bislang sechs) Monate.
Wenn die Summe aus dem verbliebenen monatlichen Nettoeinkommen einschließlich allfälliger Nebeneinkünfte (z.B. aus einer unselbstständigen Tätigkeit), den erhaltenen Leistungen aus privaten oder beruflichen Versicherungen zur Abdeckung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus und dem beantragten Zuschuss aus dem Härtefallfonds mindestens € 2.000,00 beträgt, wird der Förderbetrag um den € 2.000,00 übersteigenden Betrag gekürzt. Reduziert sich der Förderbetrag durch diese Anrechnung unter die Mindesthöhe, wird allerdings jedenfalls auf € 500,00 aufgerundet.
Keine Förderung steht hingegen zu, wenn sich schon das Nettoeinkommen aus den Nebeneinkünften und die zu berücksichtigenden Versicherungsleistungen in einem Betrachtungszeitraum zusammengerechnet auf mindestens € 2.000,00 belaufen.
Auch bereits erhaltene Soforthilfen aus dem Härtefallfonds („Phase 1“) und Förderungen aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds werden bis zur Mindestförderhöhe von € 500,00 auf die laufenden Unterstützungsleistungen angerechnet.
Die tatsächliche Höhe der laufenden Unterstützungsleistung wird auf Basis des entgangenen Nettoeinkommens während einmonatiger Betrachtungszeiträume berechnet, die jeweils am 16. eines Monats beginnen und am 15. des Folgemonats enden. Der erste mögliche Betrachtungszeitraum läuft von 16.3.2020 bis 15.4.2020, der letzte mögliche Betrachtungszeitraum von 16.2.2021 bis 15.3.2021 (bislang 16.11.2020 bis 15.12.2020). Die laufenden Unterstützungsleistungen können für zwölf (bislang sechs) beliebige Betrachtungszeiträume, die nicht aufeinander folgen müssen, beantragt werden.
Sofern ein Anspruch auf laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds besteht, wird für jeden Betrachtungszeitraum zusätzlich zum Förderbetrag ein „Comeback-Bonus“ in Höhe von € 500,00 monatlich ausbezahlt.
Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben.
Anträge für einen bestimmten Betrachtungszeitraum können elektronisch über die Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html gestellt werden, sobald der Betrachtungszeitraum abgelaufen ist (z.B. sind Anträge für den Betrachtungszeitraum 16.8.2020 bis 15.9.2020 ab 16.9.2020 möglich). Die laufenden Unterstützungsleistungen müssen für jeden infrage kommenden Betrachtungszeitraum gesondert beantragt werden.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 11.10.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.
Stand: 18. Januar 2021
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.
Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus wie folgt dargestellt
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder bei denen die Gefahr einer Ansteckung besteht, werden von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mittels Bescheid behördlich abgesondert.
Unternehmen, die dies nicht tun, sind von der Gewährung von COVID-19 Förderungen des Bundes ausgeschlossen. Bereits erlangte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.
Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen.
Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen.
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.
Damit die Arbeit von zu Hause gut gelingt und nicht in Frustration endet, haben wir im Folgenden einige organisatorische Tipps zusammengestellt.