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Steuernews für Klienten

Haben Sie bereits eine Investitionsprämie beantragt?

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Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf. Denn obwohl die Frist zur Setzung der ersten Maßnahme einer Investition zuletzt bis zum 31.5.2021 verlängert wurde, muss die Investitionsprämie unverändert bis spätestens 28.2.2021 beantragt werden!

Weitere Informationen zur Investitionsprämie finden Sie in unseren Steuernews und unter https://www.aws.at.

Stand: 19. Februar 2021

Bild: Bacho Foto - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2021

Coronavirus: Was bringt der neue „Ausfallsbonus“?

Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.

Haben Sie bereits eine Investitionsprämie beantragt?

Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf.

Wie ist der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen geregelt?

Unternehmen, welche durch die Einschränkungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen- bzw Notmaßnahmenverordnungen indirekt erheblich betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umsatzersatz beantragen.

Was bringt die neue degressive Abschreibung?

Die degressive AfA ist mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % möglich.

Wie wurde die Kleinunternehmerpauschalierung geändert?

Ab dem Veranlagungsjahr 2020 ist die Anwendung einer Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes möglich.

Wie änderte sich die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung?

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden bereits einige steuerliche Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen.

Wie werden Sozialversicherungsbeiträge gestundet?

Das Zahlungsziel für gestundete Beiträge der Beitragszeiträume Februar bis April 2020 wurde auf den 31. März 2021 verlängert:

Was muss im Februar 2021 zusätzlich gemeldet werden?

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden.

Tipps für die Zusammenarbeit von dezentralen Teams

Sind Teammitglieder nicht alle an einem Standort im Einsatz, gilt es für eine reibungslose Zusammenarbeit einige Besonderheiten zu beachten.

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