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Banken müssen ausländische Kontoinhaber melden

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Im Zuge der Steuerreform wurde auch ein Gesetz erlassen, das den Austausch von Finanzinformationen mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt. Hier wurde damit eine EU-Richtlinie bzw. ein bereits bestehendes Regierungsübereinkommen umgesetzt.

Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern. Deshalb müssen die Banken jedes Konto einer natürlichen oder juristischen Person melden, wenn diese Personen aus einem EU-Staat oder einem anderen Vertragsstaat stammt.

Neben bestimmten Daten zum Kontoinhaber sind auch einige Kontodaten zu melden. Das österreichische Bundesministerium für Finanzen leitet diese Daten einmal jährlich an den Herkunftsstaat des Kontoinhabers weiter.

Stand: 27. Jänner 2016

Bild: west_photo - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2016

Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?

Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?

Neuregelung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten

Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet.

Banken müssen ausländische Kontoinhaber melden

Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern.

Was ist bei der Forschungsprämie zu beachten?

Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %).

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Sie haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen.

Sozialversicherung: Unterstützung für KMUs bei Krankheit

Alle Unternehmer, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können den Zuschuss erhalten, wenn sie einen Antrag stellen.

Im Baugewerbe gilt ein Barzahlungsverbot

Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten.

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