Wie können Arbeitnehmer schon ab Jänner 2019 den Familienbonus Plus nutzen?
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Lohn- bzw. Einkommensteuer und soll Familien steuerlich entlasten.
Wie berichtet ändert sich ab 2019 die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Sozialversicherung. Die neue Anmeldung wurde vom Datenumfang stark reduziert und hat elektronisch zu erfolgen.
Ab 1.1.2019 ist die sogenannte Mindestangaben-Anmeldung nicht mehr möglich und das aktuell gebräuchliche Faxformular ist ab diesem Zeitpunkt ungültig. Ab Anfang Jänner wird es nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein, eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt mittels eines neuen Faxformulars per Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) zu erstatten. Dabei ist allerdings die Voraussetzung, dass
Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung aufgrund einer kurzfristigen Ausnahmesituation, ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.
Auch die MAM-App (Mindestangaben-Anmeldungs-App) wird es 2019 nicht mehr geben. Diese App wird ersetzt durch die ELDA-App.
Mit der ELDA-App wird grundsätzlich keine Vor-Ort-Anmeldung möglich sein, sondern nur mehr eine vom Datenumfang reduzierte Anmeldung.
Für fallweise Beschäftigte soll es eine eigene Anmeldung über ELDA geben bzw. ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch, per Fax oder ELDA-App.
Stand: 27. November 2018
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Lohn- bzw. Einkommensteuer und soll Familien steuerlich entlasten.
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Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.
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