Wie ist der neue persönliche Feiertag geregelt?
Der Nationaltrat hat beschlossen, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen.
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Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Das Einkommensteuergesetz führt unter anderem explizit Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung an, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von € 110,00 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt – ein Selbstbehalt ist nicht abzuziehen.
Die Lohnsteuerrichtlinien konkretisieren dies wie folgt:
Der Pauschbetrag steht pro angefangenem Kalendermonat der Berufsausbildung zu, auch während der Schul- und Studienferien. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen steht der Pauschbetrag im Verhältnis der Kostentragung für die Berufsausbildung zu.
Der Pauschalbetrag kann nicht angesetzt werden, wenn dieser Schulbesuch oder dieses Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Schule oder Universität absolviert werden kann.
Voraussetzung ist, dass die Absicht besteht, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen (z. B. erfolgreicher Abschluss innerhalb der doppelten festgelegten Studiendauer).
Eine Verordnung regelt, dass Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegen. Bei kürzeren Entfernungen gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:
Stand: 28. März 2019
Der Nationaltrat hat beschlossen, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen.
Arbeitgeber haben in der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen.
Unternehmer können die abziehbaren Vorsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen auch pauschal ermitteln.
Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen.
Die Berechnung der NoVA hängt von diesem Wert ab.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu entscheiden, ob auch für ein Wohnmobil das gleiche Vorsteuerabzugsverbot gilt wie bei einem Pkw.
Unternehmen gehen oft in Vorleistung für Ihre Kunden, indem erbrachte Leistungen erst nach Erbringung fakturiert werden und dem Kunden auch ein Zahlungsziel eingeräumt wird.