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Steuernews für Klienten

Neuerungen bei neu abgeschlossenen Lehrverträgen

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In der Vergangenheit gab es im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterschiedliche Beitragsgruppen für Lehrlinge. Im Zuge der Steuerreform wurden diese verschiedenen Beitragsgruppen auf eine reduziert, um Unklarheiten bei der Zuordnung der Lehrverhältnisse zu vermeiden.

Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2016 beginnen

Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Krankenversicherung

Höhe des neuen Beitragssatzes in Summe: 3,35 % (davon Lehrling: 1,67 %, Dienstgeber: 1,68 %). Bei neuen Lehrverhältnissen ist nun die gesamte Lehrzeit über ein Krankenversicherungsbeitrag zu leisten.

Arbeitslosenversicherung (AlV)

Höhe des Beitragssatzes in Summe: 2,4 % (davon Lehrling und Arbeitgeber: 1,2 %). Auch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist die gesamte Lehrzeit über zu entrichten. Es gelten allerdings die allgemeinen Regelungen zum AlV-Beitrag. Bei geringem Einkommen verringert sich der Beitrag bzw. ist keiner zu zahlen. AlV-Beitragssatz des Dienstnehmers bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Werte 2016):

  • bis € 1.311,00: 0 %
  • über € 1.311,00 bis € 1.430,00: 1 %
  • über € 1.430,00: 1,2 %

Pensions- und Unfallversicherungsbeitrag

Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung beträgt 22,8 % für die gesamte Lehrzeit (davon Lehrling: 10,25 % und Dienstgeber 12,55 %). Auch bei neuen Lehrverhältnissen entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für die gesamte Lehrzeit.

Lehrverhältnisse, die vor dem 1.1.2016 begonnen haben

In diesen Fällen gibt es keine Änderung. Ein Krankenversicherungsbeitrag ist erst ab dem dritten Lehrjahr zu entrichten. Der Lehrling ist aber trotzdem in den ersten beiden Lehrjahren krankenversichert.

Stand: 29. März 2016

Bild: Peter Atkins - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2016

Registrierkassenpflicht gilt frühestens ab 1.5.2016!

Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.

Verkauf und Einlösen von Gutscheinen

Auch Gutscheine zählen grundsätzlich zum Barumsatz

Für welche Umsätze gilt ab 1.5.2016 der Steuersatz von 13 %?

Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).

Nichtraucherschutz-Prämie

Ab Mai 2018 müssen alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein.

Neuerungen bei neu abgeschlossenen Lehrverträgen

Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Was ist bei Sponsorverträgen zu beachten?

Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich geschlossen werden.

Erfolgreiche Projekte durch Risikomanagement

Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache für das Scheitern eines Projekts.

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