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Steuernews für Klienten

Geringfügige Beschäftigung

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Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei:

  • € 405,98 monatlich
  • € 31,17 täglich

Geringfügigkeitsgrenzen

Monatlich

Diese Grenze kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Kalendermonat beschäftigt wird oder ein unbefristetes Dienstverhältnis vorliegt.

Täglich

Wenn die Beschäftigung kürzer als einen Kalendermonat dauert, gilt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Die monatliche Grenze (€ 405,98) gilt als Obergrenze.

Unfallversicherungsbeitrag

Geringfügig Beschäftigte sind nicht voll versicherungspflichtig. Ein Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % des gebührenden Entgelts ist vom Dienstgeber zu bezahlen (gilt auch für Sonderzahlungen). Für Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist kein Unfallversicherungsbeitrag mehr zu entrichten. Sie bleiben aber unfallversichert.

Mitarbeitervorsorge-Beiträge

Für alle geringfügig Beschäftigten, die länger als einen Monat arbeiten, sind 1,53 % des monatlichen Entgelts als Mitarbeitervorsorge-Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse zu entrichten.

Dienstgeberabgabe

Die Dienstgeberabgabe von 16,4 % muss bezahlt werden, wenn

  • mehr als ein geringfügig Beschäftigter im Unternehmen arbeitet
  • und die Summe der monatlichen Entgelte, die an alle geringfügig Beschäftigten bezahlt wird, das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt (€ 608,97).

Beispiel: Im Unternehmen arbeiten vier geringfügig Beschäftigte. Jeder von ihnen erhält € 150,00 (in Summe € 600,00). Es ist keine Dienstgeberabgabe abzuführen – nur der Unfallversicherungsbeitrag.

Stand: 27. März 2015

Bild: Xenia Shabanova-Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2015

Sieht so die endgültige Steuerreform aus?

Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt.

Qualifizierungsförderung vom AMS

Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.

Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?

Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Geringfügige Beschäftigung

Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei: € 405,98 monatlich, € 31,17 täglich.

Was ist zu beachten, wenn Kinder im Betrieb mitarbeiten?

Echtes Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?

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